Es ist nicht gestattet, Hunde in dem eintrittspflichtigen Teil des Vier-Jahreszeiten-Parks mitzuführen. Blindenführhunde sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen.
In der Aue und in den Gärten sind Hunde an der Leine erlaubt.
Es ist nicht gestattet, Hunde in dem eintrittspflichtigen Teil des Vier-Jahreszeiten-Parks mitzuführen. Blindenführhunde sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen.
In der Aue und in den Gärten sind Hunde an der Leine erlaubt.