Leider ist es nicht gestattet, Hunde in dem eintrittspflichtigen Teil des Vier-Jahreszeiten-Parks mitzuführen. Blindenführhunde sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen.
In der Aue und in den Gärten sind Hunde an der Leine erlaubt.
Leider ist es nicht gestattet, Hunde in dem eintrittspflichtigen Teil des Vier-Jahreszeiten-Parks mitzuführen. Blindenführhunde sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen.
In der Aue und in den Gärten sind Hunde an der Leine erlaubt.