Nutzungsordnung


Nutzungsordnung

für das Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks Oelde

 

Forum Oelde, Eigenbetrieb der Stadt Oelde, Ratsstiege 1, 59302 Oelde

Stand: 01.04.2024

 

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir begrüßen Sie herzlich im Vier-Jahreszeiten-Parks Oelde und freuen uns über Ihren Besuch. Der Vier-Jahreszeiten-Park bietet für seine Gäste vielfältige Möglichkeiten zur Erholung und Entspannung, zum Gewinn von Eindrücken, Kenntnissen und Anregungen. Um diesen Erholungs- und Erlebniswert, die Sicherheit und einen reibungslosen Betrieb für alle Besucher*innen und Mitarbeiter*innen dauerhaft sicherzustellen, ist gegenseitige Rücksichtnahme sowie ein pfleglicher Umgang mit den Anlagen unerlässlich.

 Als Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen, Anregungen und Wünsche unser Vier-Jahreszeiten-Park-Team gerne zur Verfügung.

 

I. Geltungsbereich und Weisungsbefugnis

1. Der Geltungsbereich dieser Nutzungsordnung erstreckt sich auf das Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks Oelde mit den Eingangsanlagen, den Verkehrsflächen, Parkplätzen und nicht eintrittspflichtigen Außenbereichen wie den Breden- und Wellengärten sowie der Aue.

 2.   Betreiber des Vier-Jahreszeiten-Parks ist der städtische Eigenbetrieb Forum Oelde. Die Geschäftsführung von Forum Oelde und die von ihr beauftragten Personen üben auf dem Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks das Hausrecht aus und können die insoweit erforderlichen Anordnungen inkl. eines Hausverbots treffen.

 3.   Für die Gastronomiebetriebe unter eigenständiger Leitung, die im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit Forum Oelde auf dem Gelände tätig sind, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Ausübung des Hausrechts.

4. Bei besonderen Veranstaltungen Dritter auf den vorgesehenen Aktionsflächen, die ebenfalls im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit Forum Oelde stattfinden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nebst den vereinbarten Rechten des Veranstalters.

 

II. Allgemeine Eintrittsbedingungen

1. Der Zutritt zum Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks ist nur Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte* (Tages- oder Jahreskarte, genannt Parkkarte) oder einen sonstigen gültigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nachweisen können. Die Eintrittskarten gelten für den Zutritt zum Vier-Jahreszeiten-Park und dem Parkbad für private Zwecke, nicht jedoch für den Bereich in sich geschlossener Veranstaltungen oder in Betriebsräumen und abgesperrten Geländeteilen. Die Karten sind personengebunden und nicht übertragbar.

2.  Tageskarten verlieren mit Ablauf des Eintrittstages ihre Gültigkeit. Ein mehrfacher Wiedereintritt auf das Vier-Jahreszeiten-Parkgelände während der Einlasszeiten am Geltungstag ist möglich. Die Tageseintrittskarte ist auch bei Wiedereintritt mitzuführen.   

3.    Der Umtausch von Eintrittskarten, Geldersatz sowie Ersatz für verloren gegangene Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Lediglich verloren gegangene Parkkarten können gegen eine Gebühr neu ausgestellt werden.

 4.   Eintrittskarten oder Berechtigungsausweise verlieren bei Manipulation, Verfälschung, Missbrauch oder unter den in der Nutzungsordnung beschriebenen Voraussetzungen mit der Aufforderung zum Verlassen des Geländes ihre Gültigkeit und werden ersatzlos eingezogen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht. Forum Oelde behält sich vor, Strafanzeige wegen Urkundenfälschung zu erstatten.

 5.   Jeder Besucher / jede Besucherin ist beim Betreten des Vier-Jahreszeiten-Parks verpflichtet, dem Sicherheitsdienst sowie Mitarbeiter*innen von Forum Oelde die Eintrittskarte bzw. einen entsprechenden Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

 6.   Der Sicherheitsdienst sowie die Mitarbeiter*innen sind berechtigt, an den Eingängen und auf dem Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks Personen und mitgeführte Gepäckstücke, insbesondere Rucksäcke und Taschen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – zur Vermeidung von Gefahren für die Allgemeinheit nach unerlaubten Gegenständen (s. Punkt IV.9) im Sinne dieser Nutzungsordnung zu kontrollieren, insbesondere zu durchsuchen. Der Zutritt mit diesen Gegenständen ist nicht gestattet.

 7.   Vom Betreten des Vier-Jahreszeiten-Parks ist ausgeschlossen,

  • wer eine Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen kann.
  • gegen den ein Hausverbot ausgesprochen wurde.
  • wer sich einer Kontrolle entzieht bzw. einer Durchsuchung widersetzt.
  • wer gefährliche Gegenstände (s. Punkt II.6) mitführt,
  • wer aufgrund einer übermäßigen Alkoholisierung oder unter Drogeneinfluss nach Ansicht des Sicherheitsdienstes oder der Mitarbeiter*innen ein Sicherheitsrisiko darstellt.

 Diese Personen haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten.

 8.   Die Besucher*innen erklären sich damit einverstanden, dass von ihnen Film- und Fernsehaufnahmen für Dokumentationen, die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit inkl. Social Media, für Presse, Funk und andere Medien erstellt und verbreitet werden, ohne dass sie hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten können.

 

III. (Kassen-) Öffnungszeiten

  1. Folgende Kassenöffnungs- und Einlasszeiten gelten für das Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks:  

Mai bis Oktober                       9:00 – 19:00 Uhr

November bis Februar          11:00 – 16:00 Uhr

März bis April                         10:00 – 18:00 Uhr

Aktuelle Öffnungszeiten und / oder Veränderungen bspw. aufgrund von Wetterwarnungen, gesetzlichen Bestimmungen etc. sind auf der Website www.vier-jahreszeiten-park.de eingestellt.

 2.   Das eingefriedete Gelände muss bei Einbruch der Dämmerung, spätestens jedoch um 22:00 Uhr, an den Ausgangsdrehkreuzen verlassen werden. Bei Abendveranstaltungen kann eine abweichende Regelung gelten.

 3.   Bei gesondert kostenpflichtigen Veranstaltungen können das Gelände oder Geländeteile für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen werden. Der Zutritt zu diesen Veranstaltungen erfolgt in der Regel eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

 

IV. Verhalten auf dem Gelände

 1.   Das Betreten und Benutzen des Vier-Jahreszeiten-Parkgeländes, der darin integrierten Aktions- und Erlebnisflächen und aller sonstigen zum Vier-Jahreszeiten-Park gehörenden Örtlichkeiten sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, Angeboten und Aktionen erfolgt auf eigene Gefahr. Hierbei ist auf die jeweiligen Sicherheitshinweise zu achten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter*innen von Forum Oelde Folge zu leisten.

 2.   Es hat sich jeder Besucher / jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

 3.   Das Rauchen ist grundsätzlich unerwünscht, das Cannabis- und das Shisha-Rauchen sind verboten. In allen Ausstellungsbereichen des Kindermuseums, aber auch insbesondere in den Wald-, Gehölz- und Grünflächen herrscht absolutes Rauchverbot. Zigarettenreste oder Abfälle anderer Rauchwaren (z. B. Pfeifentabak oder Zigarren) sind vor dem Betreten der Ausstellungsbereiche in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nur in den Gastronomie- und Veranstaltungsbereichen erwünscht.

 4.   Auf den gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen, Spielen und Verweilen zugelassen. Das Betreten von Pflanzenbeeten ist jedoch verboten.

 5.   Alle Anlagen und Einrichtungen auf dem Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks sind pfleglich zu behandeln und die Hinweistafeln zu beachten. Das Beschädigen von Pflanzen und Pflanzenteilen (z. B. Pflücken von Früchten, Abknicken von Blüten oder die Mitnahme von Pflanzen bzw. Pflanzenteilen) ist verboten.

 6.   Die Erstellung von Film-, Video-, Foto- und Tonbandaufzeichnungen sind ausschließlich für private Zwecke erlaubt, Aufzeichnungen für gewerbliche Zwecke sind unzulässig. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen können abweichende Regelungen gelten. Sondererlaubnisse können von der Geschäftsstelle Forum Oelde erteilt werden.

 7.   Kinder im Alter bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt und sind ständig zu beaufsichtigen. Dies gilt insbesondere für wassernahe Bereiche, Wasserflächen, Stege, Aussichtstürme und Erlebnisbauwerke (bspw. Niedrigseilgarten), alle Spielangebote und geländebedingte Höhenunterschiede, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht. Für die Einhaltung der Aufsichtspflicht gegenüber Kindern sind deren Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen (auch haftungsrechtlich) verantwortlich. Die Benutzung der Spielplätze und der Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Beklettern von anderen Bauwerken, Kunstgegenständen und sonstigen hierfür nicht vorgesehenen Bereichen ist nicht gestattet.

8.   Die Picknickhütten können gegen eine Gebühr* und Pfandhinterlegung bei Forum Oelde gemietet werden. Die Dauer des Aufenthaltes beschränkt sich auf die Öffnungszeiten der Kassen (siehe III.1).

 9.   Die Spielplätze dienen vorrangig der Entfaltung von Kindern. Begleitpersonen haben als Aufsichtsperson Zutritt zu den Spielplätzen. Sofern die Spielplätze aufgrund von Sicherheitsbedenken (z. B. durch Schäden oder witterungsbedingt) gesperrt sind, haben Besucher*innen keinen Anspruch auf Ersatz der Spielgeräte bzw. des Eintrittspreises. Die Spielplätze dürfen nicht zweckentfremdet oder beschädigt werden und sind so zu nutzen, dass man sich selbst oder jemand anderen nicht gefährdet. Fahrradhelme sind vor der Nutzung der Spielgeräte abzusetzen. Zudem sind Spielplätze in Wassernähe (bspw. Floß) vorsichtig zu bedienen. Es ist auch bei sachgerechter Nutzung möglich, ins Wasser zu fallen. Daraus können keine Haftungsansprüche an Forum Oelde abgeleitet werden.

10.  Nicht gestattet ist das Mitführen von

a.   Waffen oder gefährlichen Gegenständen sowie Sachen, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder zu bedrohen.

b. Gassprühflaschen, ätzenden oder färbenden Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge.

c. sperrigen Gegenständen wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer.

d. Grills und Gaskochern.

e. Feuerwerkskörpern, Raketen, bengalischen Feuern, Rauchpulvern, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen.

f. nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagten Drogen und Rauschmitteln sowie Cannabis und Shishas.

g. Glasflaschen, Kameras, Regenschirmen und sonstigen Wurfgeschossen bei geschlossenen Veranstaltungen auf der Waldbühne.

11.  Untersagt ist,

a. für die allgemeine Benutzung nicht vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Bühnen im Betrieb, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.

b. Bereiche, die für Besucher*innen als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten und Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen.

c. mit Gegenständen zu werfen.

d. das Grillen, Feuer zu machen, Feuerstellen zu betreiben, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, oder andere pyrotechnische Gegenstände anzubrennen.

e. ohne die erforderliche öffentlich-rechtliche Erlaubnis und die privatrechtliche Gestattung durch Forum Oelde Waren und Eintrittskarten feilzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.

f. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

g. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Anlage in anderer Weise – insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen – zu verunreinigen. Das Mitbringen von Abfällen in den Vier-Jahreszeiten-Park ist verboten. Für die Entsorgung von auf dem Vier-Jahreszeiten-Parkgelände entstandenem Abfall sind die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu nutzen.

h. rassistische, fremdenfeindliche oder rechts- bzw. linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch einschlägige Gesten eine entsprechende Haltung kundzugeben.

i. die Durchführung von versammlungsrechtlichen Aufzügen und sonstigen demonstrativen Aktionen auf dem eingefriedeten Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks.

j. das ungenehmigte Benutzen von Drohnen, Lautsprechern, Megaphonen, Tonträgern und sonstigen Tonverstärkern, auch eine laute Nutzung von Mobilfunkgeräten.

k.  das ungenehmigte Betreiben von Rundfunk-, Fernseh- und Funkgeräten o.ä., ausgenommen sind Mobiltelefone zum leisen Gebrauch.

l. die ungenehmigte Nutzung von Sportgeräten, z. B. Lenkdrachen, Bumerang, Modellfahrzeuge. Zugelassen sind – nach Rücksprache mit dem Kassenpersonal – elektrische Modellschiffe auf dem Mühlensee an Sonn- und Feiertagen.

m. auf dem Gelände zu übernachten oder zu campieren.

n. in den eintrittspflichtigen Bereich Tiere mitzuführen. Sofern in den nicht eintrittspflichtigen Bereichen (Außenbereichen) Hunde oder andere Tiere mitgeführt werden, müssen diese an der Leine geführt werden. Durch die Tiere dürfen andere Besucher*innen nicht gefährdet werden. Tierische Ausscheidungen sind von den Tierhaltern unverzüglich zu entfernen. Die entsprechenden ordnungsrechtlichen Regelungen (einschließlich der einschlägigen Satzung der Stadt Oelde) sind anwendbar, so dass bei Verstößen auch eine Ahndung z. B. durch Bußgelder möglich ist. Für etwaige Eigen- und Fremdgefährdung bzw. -beschädigungen durch die mitgeführten Tiere haften ausschließlich die Personen, welche die Tiere mit sich führen; eine Haftung durch Forum Oelde ist ausgeschlossen.

o. die auf dem Gelände befindlichen Tiere zu füttern.

 

V. Verkehrsvorschriften

 1.   Motorisierte Fahrzeuge jeglicher Art (insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Mopeds, Mofas) sind auf dem Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks nicht erlaubt. Ausnahme bilden Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge mit entsprechender Berechtigung sowie Rollstühle für Behinderte.

 2.   Fahrräder und Scooter / Roller sind im Vier-Jahreszeiten-Park zugelassen. Die Nutzung dieser Fahrzeuge hat dabei so zu erfolgen, dass andere Besucher*innen (insbesondere Fußgänger*innen) nicht gefährdet werden. Für etwaige Eigen- oder Fremdgefährdungen bzw. -beschädigungen durch die Fahrzeugnutzung haften ausschließlich die Fahrer*innen selbst, eine Haftung durch Forum Oelde ist ausgeschlossen. Das Absteigen in den Ein- und Ausgangsbereichen ist zur Sicherheit anderer Gäste erforderlich.

 3.   Das Befahren des Geländes durch Kinderwagen, Kinderbuggies und Bollerwagen ist auf den befestigten Wegen erlaubt. Am Haupteingang stehen – soweit vorrätig – Bollerwagen zur Nutzung bereit, die gegen Pfand und eine Gebühr* entliehen werden können.

 4.    Auf dem Gelände des Vier-Jahreszeiten-Parks gelten im Übrigen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und die zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVO für Fahrzeuge aller Art.

 5.   Auf dem gesamten Gelände gilt für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit (7km/h).

 6.   Der Sicherheitsdienst sowie die Mitarbeiter*innen von Forum Oelde sind befugt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Anhänger sowie Hindernisse jeglicher Art zu Lasten des Halters oder des Eigentümers ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen.

 

VI. Fundsachen

 Fundsachen sind dem Kassenpersonal des Vier-Jahreszeiten-Parks auszuhändigen.   Nähere Informationen zu Fundsachen erhalten die Besucher*innen bei Forum Oelde (Tel. 02522-72801 oder 02522-72820).

 

VII. Haftung

 1.   Forum Oelde haftet nur im Rahmen seiner gesetzlichen Haftpflicht, für die er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Darüber hinaus haftet er nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, es sei denn, dass dieser auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seines Personals beruht. Er haftet ebenfalls nicht für eingebrachte Sachen Dritter. Darüber hinaus haftet Forum Oelde nicht bei einer unsachgemäßen Benutzung der Spielplätze.

 2.   Die Haftung von Forum Oelde sowie seinen Erfüllungsgehilfen und sonstiger Hilfskräfte ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Alle weitergehenden Forderungen werden hiermit ausgeschlossen.

 3.   Unfälle und Sachschäden sind unverzüglich der Geschäftsleitung von Forum Oelde (Geschäftsstelle, Ratsstiege 1, 59302 Oelde, Tel. 02522-72800; E-Mail: forum@oelde.de zu melden.

 

VIII. Zuwiderhandlungen

 1.   Gegen Personen, die Handlungen begehen, die aufgrund der Nutzungsordnung oder gesetzlicher Bestimmungen untersagt sind, kann ein Hausverbot für den Vier-Jahreszeiten-Park ausgesprochen werden. Werden durch diese Handlungen Schäden verursacht, werden die verursachenden Personen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz herangezogen.

 2.   Bei dem Verdacht bzgl. der Verwicklung in Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten wird grundsätzlich in jedem einzelnen Fall Strafanzeige erstattet.

 

IX. Schlussbestimmungen

 1.   Soweit Ausnahmen von den in dieser Nutzungsordnung getroffenen Verhaltensregelung, Geboten und Verboten gesetzlich möglich sind, bedürfen diese der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch die Geschäftsleitung von Forum Oelde.

 2.   Diese Nutzungsordnung tritt am 01. April 2024 in Kraft.

 3.   Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Vier-Jahreszeiten-Parkgeländes erkennt der Besucher / die Besucherin diese Nutzungsordnung und die AGB als verbindlich an.

 

Die Nutzungsordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie bei

Forum Oelde
Ratsstiege 1
59302 Oelde

Telefon 02522-72800

E-Mail: forum@oelde.de

oder als Download im Internet unter www.vier-jahreszeiten-park.de.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen einen angenehmen Aufenthalt im Vier-Jahreszeiten-Park Oelde!

*Eintrittspreise und Leihgebühren finden Sie auf unserer Internetseite bzw. in unserem Parkflyer.

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