Zweitpass

  • Leistungsbeschreibung

    Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.

    Ihr berechtigtes Interesse tragen Sie schlüssig und fundiert vor. Weisen Sie dies möglichst durch Vorlage von Unterlagen (beispielsweise detaillierte Firmenschreiben, Buchungsbestätigung oder Flugticket) nach. Wir haben dazu auch eine Checkliste entwickelt, diese finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

     

    Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig gestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von weiteren Pässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.

    Unser Tipp: Um unnötige Wartezeit zu vermeiden, können Sie Ihre Begründung (Antrag) vorab per E-Mail darlegen oder sich telefonisch beraten lassen.

    Weitergehende Informationen zur Beantragung eines Reisepasses oder Expresspasses entnehmen Sie bitte der Dienstleistung Reisepass.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder Ihren Kinderausweis/-reisepass oder Ihren Personalausweis.

     

    Lichtbild (Aufnahme nicht älter 12 Monate):
    Das Lichtbild muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70-80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 26-32 Millimeter. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.

     

    Abholung:
    Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den bisherigen Reisepass oder Expresspass (evtl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.

  • Kosten

    Reisepass (Neuantrag)
    60,00 EUR

    Reisepass für Personen unter 24 Jahren
    37,50 EUR

    Expresspass
    92,00 EUR

    Expresspass für Personen unter 24 Jahren
    69,50 EUR

  • BIS-Dokumente

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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